Hausalarmanlagen (HAA) werden zur Alarmierung von Personen innerhalb von baulichen Anlagen zur Warnung von Gefahren eingesetzt. Diese Hausalarmanlagen sind weder im Baurecht noch im VDE Normenwerk genau definiert.
Diese Möglichkeiten sind oft der Grund das teure und viel zu aufwendige Anlagen angeboten und verkauft werden. Erhalten Sie die Auflage zur Installation einer „Hausalarmanlage“ müssen baurechtliche Anforderungen berücksichtigt werden und technische Spezifikationen mit dem Bauherrn abgestimmt sein. Hierbei ist die Anwendung der BHE Richtlinie eine Möglichkeit.
Wir beraten Sie gerne ausführlich.